Preisverzeichnis des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar bis 12/2023

(gültig vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 für alle in diesem Zeitraum erbrachten Lieferungen und Leistungen)

1. Mengen-, Grund- und Servicepreise für die Vorhaltung und Lieferung von Trinkwasser an Tarifkunden

  • Der Mengenpreis beträgt netto 1,54 €/m³, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 1,6478 €/m³.
  • Die zählergrößenabhängigen Grundpreise gemäß Tabelle gelten bei „Nullbezug“ als Basis-grundpreise. Sie erhöhen sich pro Kubikmeter Trinkwasser-Jahresbezug (siehe Fußnoten)
1234
Zählergröße
Nenndurchfluss Qn nach EWG 75/33Dauerdurchfluss Q3 nach MID 2004/22/EGBasisgrundpreis netto €/MonatBasisgrundpreis brutto (incl. 7% MWSt.) €/Monat
bis 2,5bis 412,00 *)12,8400 *)
610106,50 *)113,9550 *)
1016201,00 *)215,0700 *)
1525342,75 **)377,7425 **)
4063941,25 **)1.007,1375 **)
601001524,00 ***)1630,6800 ***)
1502503886,004158,0200

*) Die Basisgrundpreise gelten, sofern kein Trinkwasserbezug stattfindet. Die Basisgrundpreise erhöhen sich pro m³ Trinkwasser-Jahresbezug um netto 0,02 €/Monat (brutto 0,0214 €/Monat).

**) Die Basisgrundpreise Q3 = 25 (nach MID 2004/22/EG) und Q3 = 63 (nach MID 2004/22/EG) gelten, sofern kein Trinkwasserbezug stattfindet. Die Basisgrundpreise erhöhen sich pro m³ Trinkwasser-Jahresbezug um netto 0,01 €/Monat (brutto 0,0107 €/Monat).

***) Der Basisgrundpreis für Großwasserzähler der Baugröße Qn 60 (nach EWG 75/33) bzw. Q3 = 100 (nach MID 2004/22/EG) gilt, sofern kein Trinkwasserbezug stattfindet. Der Basisgrundpreis erhöht sich pro m³ Trinkwasser-Jahresbezug um netto 0,0050 €/Monat (brutto 0,00535 €/Monat).

  • Sofern der sich unter Zugrundelegung der tatsächlichen Zählerbaugröße und des tatsächlichen Trinkwasserbezuges ergebende Grundpreis höher ist als der Grundpreis, der sich unter Zugrundelegung einer größeren Zählerbaugröße und des tatsächlichen Trinkwasserbezuges ergeben würde, so wird der niedrigere der beiden Beträge in Rechnung gestellt.
  • Der Servicepreis beträgt unabhängig von der Zählergröße und von der Trinkwasser-bezugsmenge netto 1,34 €/Monat, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 1,4338 €/Monat.
  • Haupt- und Nebenzähler von Verbundwasserzählern werden als separate Zähler nach den obenstehenden Preisregelungen behandelt.
  • Die Abrechnung von Grund- und Servicepreis erfolgt tagesbezogen als 1/365 des 12fachen Monatssatzes.
  • Der für die Ermittlung des bezugsmengenabhängigen Grundpreis-Zuschlages maßgebliche Trinkwasser-Jahresbezug ist die Bezugsmenge, die sich durch Multiplikation des für die betreffende Abrechnungsperiode ermittelten mittleren Tagesbezuges mit dem Faktor 365 ergibt.
  • Der Zählerstandrohr-Grundpreis beträgt netto 6,00 €/Kalendertag, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 6,42 €/Kalendertag.
  • Bei der Abrechnung werden zunächst alle Netto-Teilbeträge errechnet und sodann addiert. Abschließend erfolgt die Hinzurechnung der unter Zugrundelegung dieser Nettosumme ermittelten Mehrwertsteuer.

2. Hausanschluss­­kostenerstattung

2.1 Pauschalen für die Herstellung von Neuanschlüssen (§ 10 Abs. 4 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 4.2. der „Ergänzenden Bestimmungen…“)

  • Grundbetrag: netto 2.100,00 Euro/Anschluss, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 2.247,00 Euro/Anschluss
  • Rohrgraben (offene Bauweise) oder Rohrkanal (unterirdischer Vortrieb): netto 190,00 Euro/lfd. Meter, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 203,30 Euro/lfd. Meter
  • Oberflächenaufbruch (befestigte Oberflächen): netto 25,00 Euro/lfd. Meter Trassenlänge, brutto (incl.7 % MWSt.) somit 26,75 Euro/lfd. Meter Trassenlänge
  • Oberflächenwiederherstellung (befestigte Oberflächen): netto 150,00 Euro/lfd. Meter Trassenlänge, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 160,50 Euro/lfd. Meter Trassenlänge
  • Wanddurchführung: netto 450,00 €/Stück, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 481,50 €/Stück
  • Rohrverlegung (Schutz- und Medienrohr): netto 9,00 Euro/lfd. Meter, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 9,63 Euro/lfd. Meter

2.2 Pauschalen für die Erneuerung der nichtöffentlichen Abschnitte von „Altanschlüssen“ (§ 10 Abs. 3 und Abs. 6 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 4.3. der „Ergänzenden Bestimmungen …“)

  • Grundbetrag: netto 200,00 Euro/Anschluss, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 214,00 Euro/Anschluss
  • Die Pauschalen für Rohrgraben/Rohrkanal, Oberflächenaufbruch (befestigte Flächen), Oberflächenwiederherstellung (befestigte Flächen), Wanddurchführung und Rohrverlegung entsprechen den entsprechenden Pauschalen gemäß Ziffer 2.1.

3. Sonstige Pauschalpreise

  • Kostenpauschale bei Vernachlässigung der Mitteilungspflicht (§ 2 Abs. 2 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 1.6. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 33,00 Euro/Vorfall
  • Pauschale für die Absperrung bzw. die Wiederinbetriebsetzung (§ 13 Abs. 3 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 7.1. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – netto 45,00 Euro/Handlung, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 48,15 Euro/Handlung
  • Pauschale für vergebliche Wege (§ 13 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 7.2. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 60,00 Euro/vergeblicher Weg
  • Pauschale für die Beschädigung der Messeinrichtungen (§ 18 Abs. 3 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 10.2. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) bei Ausführung der Arbeiten zur Wechselung
    • während der Regelarbeitszeit: netto 105,00 Euro/Hauswasserzähler, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 112,35 Euro/Hauswasserzähler
    • an Werktagen außerhalb der Regelarbeitszeit: netto 120,00 Euro/Hauswasserzähler, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 128,40 Euro/Hauswasserzähler
    • an Sonntagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind: netto 135,00 Euro/Hauswasserzähler, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 144,45 Euro/Hauswasserzähler
    • an gesetzlichen Feiertagen: netto 175,00 Euro/Hauswasserzähler, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 187,25 Euro/Hauswasserzähler
  • Kostenpauschale für Desinfektionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der illegalen Nutzung von Fremdstandrohren (§ 22 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 12.4. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 150,00 Euro/Maßnahme
  • pauschale Mahnkosten (§ 27 Abs. 2 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 14.3. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 5,00 Euro/Mahnung
  • pauschaler Verzugsschaden aus Inkassogang (§ 27 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 14.4. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 40,00 Euro/Vorgang
  • Pauschale für die Einstellung der Versorgung (§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 14.5. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz):
    • bei Ausführung während der Regelarbeitszeit: 45,00 Euro/Sperrvorgang
    • bei Ausführung an Werktagen außerhalb der Regelarbeitszeit: 52,00 Euro/Sperrvorgang
    • bei Ausführung an Sonntagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind: 58,00 Euro/Sperrvorgang
    • bei Ausführung an gesetzlichen Feiertagen: 83,00 Euro/Sperrvorgang
  • Pauschale für die beantragte Wiederaufnahme der Versorgung (§ 33 Abs. 3 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 14.6. der „Ergänzenden Bestimmungen …“): Es gelten die für die Versorgungseinstellung festgesetzten Pauschalen als Nettosätze; hinzu kommt jedoch die Mehrwertsteuer in ihrer gesetzlich bestimmten Höhe von derzeit 7 %. Es gelten somit folgende Pauschalen:
    • bei Ausführung während der Regelarbeitszeit: netto 45,00 Euro/Entsperrung, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 48,15 Euro/Entsperrung
    • bei Ausführung an Werktagen außerhalb der Regelarbeitszeit: netto 52,00 Euro/Entsperrung, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 55,64 Euro/Entsperrung
    • bei Ausführung an Sonntagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind: netto 58,00 Euro/Entsperrung, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 62,06 Euro/Entsperrung
    • bei Ausführung an gesetzlichen Feiertagen: netto 83,00 Euro/Entsperrung, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 88,81 Euro/Entsperrung

Weimar, 15.12.2021

Wasserversorgungszweckverband Weimar

Peter Kleine
Verbandsvorsitzender

Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar hatte am 15.12.2021 mit Beschluss Nr. 05/2021/VV beschlossen, das Preisverzeichnis des WZV Weimar hinsichtlich der Pauschalen für die Herstellung von Neuanschlüssen (Ziffer 2.1 des Preisverzeichnisses) und die sonstigen Pauschalpreise (Ziffer 3 des Preisverzeichnisses) mit Wirkung ab 01.01.2022 zu ändern und gleichzeitig den Verbandsvorsitzenden beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung des kompletten Preisverzeichnisses in seiner geänderten Form zu veranlassen. Diese öffentliche Bekanntmachung war im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 52/2021 vom 27.12.2021 (S. 2250 – 2251) erfolgt.

Preisverzeichnis des Wasserversorgungs­zweckverbandes Weimar bis 12/2023

(gültig vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 für alle in diesem Zeitraum erbrachten Lieferungen und Leistungen)

1. Mengen-, Grund- und Servicepreise für die Vorhaltung und Lieferung von Trinkwasser an Tarifkunden

  • Der Mengenpreis beträgt netto 1,54 €/m³, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 1,6478 €/m³.
  • Die zählergrößenabhängigen Grundpreise gemäß Tabelle gelten bei „Nullbezug“ als Basis-grundpreise. Sie erhöhen sich pro Kubikmeter Trinkwasser-Jahresbezug (siehe Fußnoten)
Nenndurchfluss Qn nach EWG 75/33Dauerdurchfluss Q3 nach MID 2004/22/EGBasisgrundpreis netto €/MonatBasisgrundpreis brutto (incl. 7% MWSt.) €/Monat
bis 2,5bis 412,00 *)12,8400 *)
610106,50 *)113,9550 *)
1016201,00 *)215,0700 *)
1525342,75 **)377,7425 **)
4063941,25 **)1.007,1375 **)
601001524,00 ***)1630,6800 ***)
1502503886,004158,0200

*) Die Basisgrundpreise gelten, sofern kein Trinkwasserbezug stattfindet. Die Basisgrundpreise erhöhen sich pro m³ Trinkwasser-Jahresbezug um netto 0,02 €/Monat (brutto 0,0214 €/Monat).

**) Die Basisgrundpreise Q3 = 25 (nach MID 2004/22/EG) und Q3 = 63 (nach MID 2004/22/EG) gelten, sofern kein Trinkwasserbezug stattfindet. Die Basisgrundpreise erhöhen sich pro m³ Trinkwasser-Jahresbezug um netto 0,01 €/Monat (brutto 0,0107 €/Monat).

***) Der Basisgrundpreis für Großwasserzähler der Baugröße Qn 60 (nach EWG 75/33) bzw. Q3 = 100 (nach MID 2004/22/EG) gilt, sofern kein Trinkwasserbezug stattfindet. Der Basisgrundpreis erhöht sich pro m³ Trinkwasser-Jahresbezug um netto 0,0050 €/Monat (brutto 0,00535 €/Monat).

  • Sofern der sich unter Zugrundelegung der tatsächlichen Zählerbaugröße und des tatsächlichen Trinkwasserbezuges ergebende Grundpreis höher ist als der Grundpreis, der sich unter Zugrundelegung einer größeren Zählerbaugröße und des tatsächlichen Trinkwasserbezuges ergeben würde, so wird der niedrigere der beiden Beträge in Rechnung gestellt.
  • Der Servicepreis beträgt unabhängig von der Zählergröße und von der Trinkwasser-bezugsmenge netto 1,34 €/Monat, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 1,4338 €/Monat.
  • Haupt- und Nebenzähler von Verbundwasserzählern werden als separate Zähler nach den obenstehenden Preisregelungen behandelt.
  • Die Abrechnung von Grund- und Servicepreis erfolgt tagesbezogen als 1/365 des 12fachen Monatssatzes.
  • Der für die Ermittlung des bezugsmengenabhängigen Grundpreis-Zuschlages maßgebliche Trinkwasser-Jahresbezug ist die Bezugsmenge, die sich durch Multiplikation des für die betreffende Abrechnungsperiode ermittelten mittleren Tagesbezuges mit dem Faktor 365 ergibt.
  • Der Zählerstandrohr-Grundpreis beträgt netto 6,00 €/Kalendertag, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 6,42 €/Kalendertag.
  • Bei der Abrechnung werden zunächst alle Netto-Teilbeträge errechnet und sodann addiert. Abschließend erfolgt die Hinzurechnung der unter Zugrundelegung dieser Nettosumme ermittelten Mehrwertsteuer.

2. Hausanschluss­kosten­erstattung

2.1 Pauschalen für die Herstellung von Neuanschlüssen (§ 10 Abs. 4 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 4.2. der „Ergänzenden Bestimmungen…“)

  • Grundbetrag: netto 2.100,00 Euro/Anschluss, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 2.247,00 Euro/Anschluss
  • Rohrgraben (offene Bauweise) oder Rohrkanal (unterirdischer Vortrieb): netto 190,00 Euro/lfd. Meter, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 203,30 Euro/lfd. Meter
  • Oberflächenaufbruch (befestigte Oberflächen): netto 25,00 Euro/lfd. Meter Trassenlänge, brutto (incl.7 % MWSt.) somit 26,75 Euro/lfd. Meter Trassenlänge
  • Oberflächenwiederherstellung (befestigte Oberflächen): netto 150,00 Euro/lfd. Meter Trassenlänge, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 160,50 Euro/lfd. Meter Trassenlänge
  • Wanddurchführung: netto 450,00 €/Stück, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 481,50 €/Stück
  • Rohrverlegung (Schutz- und Medienrohr): netto 9,00 Euro/lfd. Meter, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 9,63 Euro/lfd. Meter

2.2 Pauschalen für die Erneuerung der nichtöffentlichen Abschnitte von „Altanschlüssen“ (§ 10 Abs. 3 und Abs. 6 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 4.3. der „Ergänzenden Bestimmungen …“)

  • Grundbetrag: netto 200,00 Euro/Anschluss, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 214,00 Euro/Anschluss
  • Die Pauschalen für Rohrgraben/Rohrkanal, Oberflächenaufbruch (befestigte Flächen), Oberflächenwiederherstellung (befestigte Flächen), Wanddurchführung und Rohrverlegung entsprechen den entsprechenden Pauschalen gemäß Ziffer 2.1.

3. Sonstige Pauschalpreise

  • Kostenpauschale bei Vernachlässigung der Mitteilungspflicht (§ 2 Abs. 2 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 1.6. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 33,00 Euro/Vorfall
  • Pauschale für die Absperrung bzw. die Wiederinbetriebsetzung (§ 13 Abs. 3 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 7.1. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – netto 45,00 Euro/Handlung, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 48,15 Euro/Handlung
  • Pauschale für vergebliche Wege (§ 13 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 7.2. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 60,00 Euro/vergeblicher Weg
  • Pauschale für die Beschädigung der Messeinrichtungen (§ 18 Abs. 3 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 10.2. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) bei Ausführung der Arbeiten zur Wechselung
    • während der Regelarbeitszeit: netto 105,00 Euro/Hauswasserzähler, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 112,35 Euro/Hauswasserzähler
    • an Werktagen außerhalb der Regelarbeitszeit: netto 120,00 Euro/Hauswasserzähler, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 128,40 Euro/Hauswasserzähler
    • an Sonntagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind: netto 135,00 Euro/Hauswasserzähler, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 144,45 Euro/Hauswasserzähler
    • an gesetzlichen Feiertagen: netto 175,00 Euro/Hauswasserzähler, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 187,25 Euro/Hauswasserzähler
  • Kostenpauschale für Desinfektionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der illegalen Nutzung von Fremdstandrohren (§ 22 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 12.4. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 150,00 Euro/Maßnahme
  • pauschale Mahnkosten (§ 27 Abs. 2 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 14.3. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 5,00 Euro/Mahnung
  • pauschaler Verzugsschaden aus Inkassogang (§ 27 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 14.4. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 40,00 Euro/Vorgang
  • Pauschale für die Einstellung der Versorgung (§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 14.5. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz):
    • bei Ausführung während der Regelarbeitszeit: 45,00 Euro/Sperrvorgang
    • bei Ausführung an Werktagen außerhalb der Regelarbeitszeit: 52,00 Euro/Sperrvorgang
    • bei Ausführung an Sonntagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind: 58,00 Euro/Sperrvorgang
    • bei Ausführung an gesetzlichen Feiertagen: 83,00 Euro/Sperrvorgang
  • Pauschale für die beantragte Wiederaufnahme der Versorgung (§ 33 Abs. 3 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 14.6. der „Ergänzenden Bestimmungen …“): Es gelten die für die Versorgungseinstellung festgesetzten Pauschalen als Nettosätze; hinzu kommt jedoch die Mehrwertsteuer in ihrer gesetzlich bestimmten Höhe von derzeit 7 %. Es gelten somit folgende Pauschalen:
    • bei Ausführung während der Regelarbeitszeit: netto 45,00 Euro/Entsperrung, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 48,15 Euro/Entsperrung
    • bei Ausführung an Werktagen außerhalb der Regelarbeitszeit: netto 52,00 Euro/Entsperrung, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 55,64 Euro/Entsperrung
    • bei Ausführung an Sonntagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind: netto 58,00 Euro/Entsperrung, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 62,06 Euro/Entsperrung
    • bei Ausführung an gesetzlichen Feiertagen: netto 83,00 Euro/Entsperrung, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 88,81 Euro/Entsperrung

Weimar, 15.12.2021

Wasserversorgungszweckverband Weimar

Peter Kleine
Verbandsvorsitzender

Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar hatte am 15.12.2021 mit Beschluss Nr. 05/2021/VV beschlossen, das Preisverzeichnis des WZV Weimar hinsichtlich der Pauschalen für die Herstellung von Neuanschlüssen (Ziffer 2.1 des Preisverzeichnisses) und die sonstigen Pauschalpreise (Ziffer 3 des Preisverzeichnisses) mit Wirkung ab 01.01.2022 zu ändern und gleichzeitig den Verbandsvorsitzenden beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung des kompletten Preisverzeichnisses in seiner geänderten Form zu veranlassen. Diese öffentliche Bekanntmachung war im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 52/2021 vom 27.12.2021 (S. 2250 – 2251) erfolgt.

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