Informationspflichten gemäß EU-Trinkwasserrichtlinie und deutscher Trinkwasserverordnung

Die in 2021 novellierte EU-Trinkwasserrichtlinie beinhaltet auch eine Reihe von Informationspflichten, die die Wasserversorger gegenüber ihren Kunden zu erfüllen haben. Die Umsetzung der neuen EU-Vorgaben in nationales Recht durch Novellierung der Trinkwasserverordnung ist nunmehr erfolgt: Mit Wirkung ab dem 24. Juni 2023 gilt die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung. Unseren dort in § 46 (internetbasierte Informationen) gesetzlich fixierten Informationspflichten kommen wir hier nach: Sie können die nachfolgende Präsentation „durchblättern“ und für weiterführende Informationen die dort markierten Links anklicken. Dadurch werden Sie auf die entsprechenden Seiten unseres Internet-Auftritts bzw. auf externe Seiten Dritter weitergeleitet. Verstehen Sie also die Präsentation, die im Übrigen auch ausgedruckt werden kann, als „Landkarte“, die Ihnen den Weg zu etwaig gewünschten speziellen Informationen weist.

Die Informationspflichten gemäß § 45 (Informationen in Textform) werden durch entsprechende Gestaltung der Wasserrechnungen, die unsere Kunden ja mindestens einmal jährlich erhalten, erfüllt.

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