Betriebssatzung für den Eigenbetrieb des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar
in der Fassung der 3. Änderungssatzung
Aufgrund der §§ 16 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG), des § 38 ThürKGG in Verbindung mit § 76 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO), der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) und der §§ 3 Abs. 3 sowie 6 Abs. 1 Ziffer 10 der Verbandssatzung des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar erlässt der Wasserversorgungszweckverband Weimar – im folgenden als „Verband“ bezeichnet – folgende Satzung:
§ 1 – Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes
- Die Wasserversorgungseinrichtungen des Verbandes werden als Eigenbetrieb nach der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) und den Bestimmungen dieser Satzung geführt.
- Der Zweck des Eigenbetriebes einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebentriebe ist es, die Versorgung mit Wasser gemäß § 3 der Verbandssatzung sicherzustellen.
- Der Eigenbetrieb hat die Wasserversorgungseinrichtungen nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu unterhalten, zu ergänzen und auszubauen.
- Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden und ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben.
- Der Eigenbetrieb verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht.
§ 2 – Stammkapital
Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt 5.112.918,81 € (fünfmillioneneinhundertzwölftausendneunhundertachtzehn Euro und 81 Cent).
§ 3 – Zuständige Organe für den Eigenbetrieb
Zuständige Organe für die Angelegenheiten des Eigenbetriebes sind:
- Werkleitung (§ 4)
- Werksausschuss (§ 5)
- Verbandsvorsitzender (§ 6)
- Verbandsversammlung (§ 7)