Anschlussantrag

Sie möchten für ein in Ihrem Eigentum stehendes Grundstück im Verbandsgebiet des WZV Weimar einen Anschluss an unser Versorgungsnetz beantragen – so wird´s gemacht: Laden Sie das Formblatt „Anschlussantrag“ herunter und füllen Sie es nach dem Ausdrucken aus. Bitte beachten Sie dabei die Hinweise auf der zweiten Seite! Der Antrag wäre dann nach Unterzeichnung unter Beifügung der im Formular beschriebenen Dokumente (Seite 1 unten links) auf dem Postweg  oder aber per E-Mail (Formular sowie beizufügende Unterlagen als Scan- oder als Foto-Anhänge) bzw. per Fax an uns zu übermitteln.

Übergabe-/Übernahmeprotokoll

Ein an unser Versorgungsnetz angeschlossenes Grundstück ist von Ihnen veräußert bzw. erworben worden, und Sie möchten eine problemlose Vertragsumstellung erreichen – kein Problem: Laden Sie das Formblatt „Übergabe-/Übernahmeprotokoll“ herunter und drucken Sie es aus. Nach vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung durch Veräußerer und Erwerber wäre das Schriftstück dann auf dem Postweg oder aber per E-Mail (Formular als Scan- oder als Foto-Anhang) bzw. per Fax an uns zu übermitteln.

Mieter/Pächter-Schuldbeitrittserklärung

Eigentümer (Vermieter/Verpächter) und Nutzer (Mieter/Pächter) möchten, dass die Wasserrechnungen direkt an den Nutzer übersandt werden? Laden Sie das Formblatt „Mieter/Pächter-Schuldbeitrittserklärung“ herunter und drucken Sie es aus. Nach vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung durch Eigentümer und Nutzer wäre das Schriftstück dann auf dem Postweg oder aber per E-Mail (Formular als Scan- oder als Foto-Anhang) bzw. per Fax an uns zu übermitteln.

Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren

Aufgrund einer Verordnung der Europäischen Union zur Einführung des „SEPA-Verfahrens“ (Single Euro Payments Area – Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) hatten sich die Regularien für den Lastschrift-Einzug vor einigen Jahren geändert: Ab dem 01.02.2014 gelten EU-weit einheitliche Regelungen. Bitte beachten Sie, dass der WZV Weimar keine „formlos“ oder auch unter Verwendung der Ihnen etwaig noch vorliegenden „alten“ Formulare erteilten Einzugsermächtigungen mehr entgegennehmen kann; vielmehr müssen SEPA-Lastschrift-Einzugsermächtigungen zwingend bestimmte Angaben – Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, Kenntnisnahme von Erstattungsfristen, innerhalb derer eine Rückbuchung des eingezogenen Betrages verlangt werden kann – enthalten. Bitte verwenden Sie ausschließlich die von uns bereitgestellten Formulare, die Sie mit Ihrer aktuellen Rechnung erhalten oder hier herunterladen können!

Mit Detailfragen zum SEPA-Lastschriftverfahren wenden Sie sich bitte an den Kundenberater Ihres kontoführenden Kreditinstituts

SEPA-Basislastschriftmandat

Als Trinkwasserkunde des WZV Weimar möchten Sie zukünftig aller Mühen und Probleme im Hinblick auf den Zahlungsverkehr enthoben sein und uns deshalb eine – übrigens jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufliche – Einzugsermächtigung erteilen? Auch Rücküberweisungen von im Zuge der Jahresabrechnung entstehenden Guthaben erfolgen dann automatisch! Bitte laden Sie das benötigte Formblatt hier herunter (Link in der Überschrift) und drucken Sie es aus; den entsprechenden Link finden Sie in der Überschrift. Das vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Dokument wollen Sie uns dann bitte auf dem Postweg oder aber per E-Mail (Formular als Scan- oder als Foto-Anhang) bzw. per Fax übermitteln. Bitte beachten Sie, dass die Erstattungsfrist, innerhalb derer Sie von Ihrem kontoführenden Kreditinstitut eine Rückbelastung verlangen können, nach den EU-weit geltenden Regelungen zum SEPA-Verfahren bei Basislastschriftmandaten 8 Wochen (früher aufgrund nationaler Vorschriften 6 Wochen) beträgt.

Vollmacht für den Zählerwechsel

Sie können am Tag der turnusmäßigen Auswechslung des Wasserzählers nicht persönlich anwesend sein? Dann benutzen Sie bitte unser Formular und händigen Sie es Ihrer Vertretung aus zur Übergabe an unsere Mitarbeiter.

Anschlussantrag

Sie möchten für ein in Ihrem Eigentum stehendes Grundstück im Verbandsgebiet des WZV Weimar einen Anschluss an unser Versorgungsnetz beantragen – so wird´s gemacht: Laden Sie das Formblatt „Anschlussantrag“ herunter und füllen Sie es nach dem Ausdrucken aus. Bitte beachten Sie dabei die Hinweise auf der zweiten Seite! Der Antrag wäre dann nach Unterzeichnung unter Beifügung der im Formular beschriebenen Dokumente (Seite 1 unten links) auf dem Postweg  oder aber per E-Mail (Formular sowie beizufügende Unterlagen als Scan- oder als Foto-Anhänge) bzw. per Fax an uns zu übermitteln.

Übergabe-/Übernahme-
protokoll

Ein an unser Versorgungsnetz angeschlossenes Grundstück ist von Ihnen veräußert bzw. erworben worden, und Sie möchten eine problemlose Vertragsumstellung erreichen – kein Problem: Laden Sie das Formblatt „Übergabe-/Übernahmeprotokoll“ herunter und drucken Sie es aus. Nach vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung durch Veräußerer und Erwerber wäre das Schriftstück dann auf dem Postweg oder aber per E-Mail (Formular als Scan- oder als Foto-Anhang) bzw. per Fax an uns zu übermitteln.

Mieter/Pächter-Schuldbeitritts-
erklärung

Eigentümer (Vermieter/Verpächter) und Nutzer (Mieter/Pächter) möchten, dass die Wasserrechnungen direkt an den Nutzer übersandt werden? Laden Sie das Formblatt „Mieter/Pächter-Schuldbeitrittserklärung“ herunter und drucken Sie es aus. Nach vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung durch Eigentümer und Nutzer wäre das Schriftstück dann auf dem Postweg oder aber per E-Mail (Formular als Scan- oder als Foto-Anhang) bzw. per Fax an uns zu übermitteln.

Einzugsermäch-
tigung im Last-
schriftverfahren

Aufgrund einer Verordnung der Europäischen Union zur Einführung des „SEPA-Verfahrens“ (Single Euro Payments Area – Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) hatten sich die Regularien für den Lastschrift-Einzug vor einigen Jahren geändert: Ab dem 01.02.2014 gelten EU-weit einheitliche Regelungen. Bitte beachten Sie, dass der WZV Weimar keine „formlos“ oder auch unter Verwendung der Ihnen etwaig noch vorliegenden „alten“ Formulare erteilten Einzugsermächtigungen mehr entgegennehmen kann; vielmehr müssen SEPA-Lastschrift-Einzugsermächtigungen zwingend bestimmte Angaben – Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, Kenntnisnahme von Erstattungsfristen, innerhalb derer eine Rückbuchung des eingezogenen Betrages verlangt werden kann – enthalten. Bitte verwenden Sie ausschließlich die von uns bereitgestellten Formulare, die Sie mit Ihrer aktuellen Rechnung erhalten oder hier herunterladen können!

Mit Detailfragen zum SEPA-Lastschriftverfahren wenden Sie sich bitte an den Kundenberater Ihres kontoführenden Kreditinstituts

SEPA-Basislastschrift-
mandat

Als Trinkwasserkunde des WZV Weimar möchten Sie zukünftig aller Mühen und Probleme im Hinblick auf den Zahlungsverkehr enthoben sein und uns deshalb eine – übrigens jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufliche – Einzugsermächtigung erteilen? Auch Rücküberweisungen von im Zuge der Jahresabrechnung entstehenden Guthaben erfolgen dann automatisch! Bitte laden Sie das benötigte Formblatt hier herunter (Link in der Überschrift) und drucken Sie es aus; den entsprechenden Link finden Sie in der Überschrift. Das vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Dokument wollen Sie uns dann bitte auf dem Postweg oder aber per E-Mail (Formular als Scan- oder als Foto-Anhang) bzw. per Fax übermitteln. Bitte beachten Sie, dass die Erstattungsfrist, innerhalb derer Sie von Ihrem kontoführenden Kreditinstitut eine Rückbelastung verlangen können, nach den EU-weit geltenden Regelungen zum SEPA-Verfahren bei Basislastschriftmandaten 8 Wochen (früher aufgrund nationaler Vorschriften 6 Wochen) beträgt.

Vollmacht für den Zählerwechsel

Sie können am Tag der turnusmäßigen Auswechslung des Wasserzählers nicht persönlich anwesend sein? Dann benutzen Sie bitte unser Formular und händigen Sie es Ihrer Vertretung aus zur Übergabe an unsere Mitarbeiter.

Notruf