Das Wetter erinnert uns: Es ist Herbst! Die Kleingärtner und Bungalowbesitzer bereiten ihr individuelles Sommerparadies auf die kalte Jahreszeit vor und stellen dabei zumeist auch das Wasser ab: Schließlich soll es keine frostbedingten Schäden geben. Dabei empfiehlt es sich, die Gelegenheit zu nutzen, um den Zähler abzulesen. Letzteres betrifft alle Kunden, für die die Übergabe-Messeinrichtung in einem Zählerschacht installiert ist: Schließlich kann es problematisch oder sogar unmöglich sein, die Ablesung dort unter winterlichen Bedingungen vorzunehmen.

Den für die Jahresabrechnung per 31. Dezember benötigten Stand können Sie in derartigen Fällen also schon jetzt unter Nutzung unseres online-Erfassungsformulars, gern aber auch auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail, mitteilen.

Wichtig bei der „Winterfestmachung“ ist, alle frostgefährdeten Leitungen und Armaturen bzw. Geräte vollständig zu entleeren. Dies sollte auch in zeitweilig leerstehenden Häusern bzw. Wohnungen erfolgen, sofern diese im Winter nicht beheizt werden.

Aber auch, wenn Sie Ihr Grundstück ganzjährig zu Wohn- oder Gewerbezwecken nutzen, bitten wir Sie, sich in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig mit  der „Winterfestmachung“ der Trinkwasserinstallationen zu beschäftigen. Aus Sicht des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar sollte folgendes beachtet werden:

  • alle nur im Frühjahr/Sommer genutzten frostgefährdeten Leitungen (z. B. Leitungen zur Gartenbewässerung, Leitungen, die in unbeheizte Nebengebäude führen) absperren und vollständig entleeren
  • auch im Winter zu betreibende Leitungen, die durch unbeheizte Räume führen, mit einer Wärmedämmung versehen
  • Kellerfenster bzw. -luken schließen und erforderlichenfalls mit einer zusätzlichen Wärmedämmung versehen
  • ggf. (dabei aber Brandschutz beachten) Frostschutzheizungen installieren
  • in unbeheizten Räumen oder in außenliegenden Schächten installierte Zähleranlagen mit wärmedämmendem Material vor Frost schützen

Aber Vorsicht:

Aber Vorsicht:

Der Verbrennungsluftzufuhr dienende Öffnungen von Heizungsräumen dürfen keinesfalls verschlossen werden – fragen Sie im Zweifelsfall beim für Ihr Grundstück zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister nach!

Mineralwolle, Stroh, Hobelspäne und Textilabfälle bzw. Alttextilien („Lumpen“) u. ä. sind als Wärmedämmmaterial übrigens ungeeignet, da sie Feuchtigkeit aufnehmen. Dadurch sinkt das Dämmvermögen stark ab. Zudem besteht bei der Verwendung von Hobelspänen, Stroh oder Lumpen die Gefahr der mit Geruchsbelästigungen verbundenen Zersetzung sowie des Einnistens von Mäusen, Ratten und Schadinsekten. Verwendung finden sollten ausschließlich Dämmstoffe, die keine Feuchtigkeit aufnehmen und bei denen nicht die Gefahr der Fäulnis besteht. Natürlich müssen auch die Erfordernisse des Brandschutzes berücksichtigt werden – im Zweifelsfall sollten Sie deshalb einen Brandschutzfachmann um Rat bitten.

Woran oftmals nicht gedacht wird:

Woran oftmals nicht gedacht wird:

Die Gefahr des Einfrierens besteht auch in eigentlich frostfreien Heizungsräumen, sofern sich Wasserinstallationen im Bereich der der Verbrennungsluftzufuhr dienenden Öffnungen befinden und ggf. von angesaugter sehr kalter Außenluft umströmt werden! In derartigen Fällen sollten Möglichkeiten einer vorsorglichen Umverlegung der Wasserleitungen bzw. der Zähleranlage geprüft werden.

Falls es aber doch zum Einfrieren von Leitungen kommen sollte:

  • keinesfalls versuchen, ein Auftauen mit offenen Flammen (Schweißbrenner, Lötlampe o. ä.) oder mit Elektroschweißgeräten vorzunehmen, auch keine Föne oder Heißluftpistolen verwenden
  • ggf. angewärmte Decken um die eingefrorenen Leitungsabschnitte legen
  • während und nach dem Auftauversuch Leitungen beobachten, damit Schäden (z. B. eisdruckbedingte Risse) unverzüglich erkannt werden
  • im Schadensfall („geplatzte“ Rohre, Wasseraustritt) >>> Absperrarmatur unmittelbar hinter dem Wasserzähler sofort schließen

Im Falle von Schäden an der Haus- bzw. Grundstücksinstallation können Sie sich an eine der  im Installateurverzeichnis des WZV Weimar registrierten Fachfirmen wenden.
Sofern der Wasserzähler oder die vorgelagerte Hausanschlussleitung betroffen sein sollte, so unterlassen Sie bitte alle Versuche der „Selbsthilfe“. Rufen Sie vielmehr sofort den Entstörungsdienst des WZV Weimar unter (03643) 74 44-444; wir entsenden dann unverzüglich einen Monteur.