Zählerstandrohrausleihe

Zur zeitweiligen Trinkwasserbereitstellung innerhalb unseres Versorgungsgebietes auf Baustellen oder für Veranstaltungen im Freien können beim Wasserversorgungszweckverband Weimar Zählerstandrohre inkl. Betätigungsschlüssel für Unterflurhydranten bzw. mobile Mess- und Entnahmevorrichtungen für Oberflurhydranten entliehen werden, die vom Entleiher dann mit den entsprechenden Armaturen gekoppelt werden müssen. Was ist dabei besonders zu beachten?

Ausleihe (Kfz-Anfahrt: Betriebshof Wagnergasse, 99423 Weimar)

  • Im Zuge der Ausleihe ist eine Kaution i. H. v. 500,00 € in der Kasse des WZV Weimar während der Kassenzeiten
    Mo – Do 08:00 Uhr – 11:30 Uhr und 12:30 Uhr – 14:00 Uhr
    Fr 08:00 Uhr – 11:30 Uhr
    zu hinterlegen. Dies kann durch Barzahlung oder durch EC-Karten-Zahlung (keine Kreditkarten!) unter Eingabe der PIN erfolgen. Nach Rückgabe des entliehenen Gerätes wird die Kaution mit der auf der Grundlage der Ausleihzeit und der Trinkwasserentnahme ermittelten Entgeltschuld – im Falle einer Beschädigung des entliehenen Gerätes auch mit der Schadensersatzforderung – verrechnet.
  • Zwischen dem WZV Weimar und dem Entleiher wird ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen, in dem die Rechte und Pflichten der Parteien festgeschrieben sind; außerdem wird dort der Zählerstand zum Zeitpunkt der Übergabe dokumentiert. Der Entleiher erhält eine Durchschrift des Vertrages; im Zuge der Ausgabe des Gerätes erhält der Entleiher u. a. ein „Merkblatt für die Wasserentnahme aus Hydranten“ mit Hinweisen zur Bedienung und Nutzung, die unbedingt zu beachten sind. Die Nutzung von beim WZV Weimar entliehenen Geräten ist nur im Versorgungsgebiet des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar zulässig; Zählerstandrohre anderer Wasserversorger dürfen im Versorgungsgebiet des WZV Weimar nicht eingesetzt werden!
  • Die gewünschte Bereitstellung eines Zählerstandrohres mit C-Schlauchkupplung (passend für Feuerwehrschläuche der Größe „C“) – bedarf in jedem Falle der vorherigen telefonischen Abstimmung zum Einsatzort (Tel. 03643/7444-0); unsererseits muss geprüft werden, ob das jeweilige Versorgungsnetz ausreichend leistungsfähig ist.
  • Schlauchleitungen zur Überleitung des Trinkwassers zum Ort des Bedarfs sowie „Schlauchbrücken“ zur Sicherung derartiger Schläuche vor Verkehrslasten können vom WZV Weimar nicht bereitgestellt werden.
  • Die maximale Ausleihfrist beträgt drei Monate. Sofern der Bedarf über diese Zeit hinaus besteht, muss das entliehene Gerät zurück gegeben und nach Hinterlegung einer weiteren Kaution gleichzeitig ein neuer Vertrag – dann Aushändigung eines „neuen“ Gerätes – abgeschlossen werden.
  • Die Preise können dem aktuellen Preisverzeichnis des WZV Weimar entnommen werden.

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Rückgabe (Kfz-Anfahrt: Betriebshof Wagnergasse, 99423 Weimar)

  • Die Rückgabe von Gerät und Betätigungsschlüssel ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo – Do 08:00 Uhr – 11:30 Uhr und 12:30 Uhr – 15:00 Uhr
    Fr 08:00 Uhr – 11:30 Uhr und 12:30 Uhr – 13:00 Uhr
  • Bei der Rückgabe nimmt der Vertreter des WZV Weimar eine Sichtprüfung im Hinblick auf augenscheinlich erkennbare Beschädigungen vor. Das Ergebnis dieser Kontrolle sowie Gerätenummer, Zählerstand und Rückgabedatum werden in einem Rückgabeprotokoll festgehalten, das von beiden Parteien unterschrieben wird und von dem der Entleiher eine Durchschrift erhält.
  • Im Zuge der Rückgabe teilen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung zur Überweisung eines nach Verrechnung von Kaution und Entgeltschuld etwaig verbleibenden Guthabens mit.

Zählerstandrohr­ausleihe

Zur zeitweiligen Trinkwasserbereitstellung innerhalb unseres Versorgungsgebietes auf Baustellen oder für Veranstaltungen im Freien können beim Wasserversorgungszweckverband Weimar Zählerstandrohre inkl. Betätigungsschlüssel für Unterflurhydranten bzw. mobile Mess- und Entnahmevorrichtungen für Oberflurhydranten entliehen werden, die vom Entleiher dann mit den entsprechenden Armaturen gekoppelt werden müssen. Was ist dabei besonders zu beachten?

Ausleihe (Kfz-Anfahrt: Betriebshof Wagnergasse, 99423 Weimar)

  • Im Zuge der Ausleihe ist eine Kaution i. H. v. 500,00 € in der Kasse des WZV Weimar während der Kassenzeiten
    Mo – Do 08:00 Uhr – 11:30 Uhr und 12:30 Uhr – 14:00 Uhr
    Fr 08:00 Uhr – 11:30 Uhr
    zu hinterlegen. Dies kann durch Barzahlung oder durch EC-Karten-Zahlung (keine Kreditkarten!) unter Eingabe der PIN erfolgen. Nach Rückgabe des entliehenen Gerätes wird die Kaution mit der auf der Grundlage der Ausleihzeit und der Trinkwasserentnahme ermittelten Entgeltschuld – im Falle einer Beschädigung des entliehenen Gerätes auch mit der Schadensersatzforderung – verrechnet.
  • Zwischen dem WZV Weimar und dem Entleiher wird ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen, in dem die Rechte und Pflichten der Parteien festgeschrieben sind; außerdem wird dort der Zählerstand zum Zeitpunkt der Übergabe dokumentiert. Der Entleiher erhält eine Durchschrift des Vertrages; im Zuge der Ausgabe des Gerätes erhält der Entleiher u. a. ein „Merkblatt für die Wasserentnahme aus Hydranten“ mit Hinweisen zur Bedienung und Nutzung, die unbedingt zu beachten sind. Die Nutzung von beim WZV Weimar entliehenen Geräten ist nur im Versorgungsgebiet des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar zulässig; Zählerstandrohre anderer Wasserversorger dürfen im Versorgungsgebiet des WZV Weimar nicht eingesetzt werden!
  • Die gewünschte Bereitstellung eines Zählerstandrohres mit C-Schlauchkupplung (passend für Feuerwehrschläuche der Größe „C“) – bedarf in jedem Falle der vorherigen telefonischen Abstimmung zum Einsatzort (Tel. 03643/7444-0); unsererseits muss geprüft werden, ob das jeweilige Versorgungsnetz ausreichend leistungsfähig ist.
  • Schlauchleitungen zur Überleitung des Trinkwassers zum Ort des Bedarfs sowie „Schlauchbrücken“ zur Sicherung derartiger Schläuche vor Verkehrslasten können vom WZV Weimar nicht bereitgestellt werden.
  • Die maximale Ausleihfrist beträgt drei Monate. Sofern der Bedarf über diese Zeit hinaus besteht, muss das entliehene Gerät zurück gegeben und nach Hinterlegung einer weiteren Kaution gleichzeitig ein neuer Vertrag – dann Aushändigung eines „neuen“ Gerätes – abgeschlossen werden.
  • Die Preise können dem aktuellen Preisverzeichnis des WZV Weimar entnommen werden.
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Rückgabe (Kfz-Anfahrt: Betriebshof Wagnergasse, 99423 Weimar)

  • Die Rückgabe von Gerät und Betätigungsschlüssel ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo – Do 08:00 Uhr – 11:30 Uhr und 12:30 Uhr – 15:00 Uhr
    Fr 08:00 Uhr – 11:30 Uhr und 12:30 Uhr – 13:00 Uhr
  • Bei der Rückgabe nimmt der Vertreter des WZV Weimar eine Sichtprüfung im Hinblick auf augenscheinlich erkennbare Beschädigungen vor. Das Ergebnis dieser Kontrolle sowie Gerätenummer, Zählerstand und Rückgabedatum werden in einem Rückgabeprotokoll festgehalten, das von beiden Parteien unterschrieben wird und von dem der Entleiher eine Durchschrift erhält.
  • Im Zuge der Rückgabe teilen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung zur Überweisung eines nach Verrechnung von Kaution und Entgeltschuld etwaig verbleibenden Guthabens mit.

Zählerstandrohr­ausleihe

Zur zeitweiligen Trinkwasserbereitstellung innerhalb unseres Versorgungsgebietes auf Baustellen oder für Veranstaltungen im Freien können beim Wasserversorgungszweckverband Weimar Zählerstandrohre inkl. Betätigungsschlüssel für Unterflurhydranten bzw. mobile Mess- und Entnahmevorrichtungen für Oberflurhydranten entliehen werden, die vom Entleiher dann mit den entsprechenden Armaturen gekoppelt werden müssen. Was ist dabei besonders zu beachten?

Ausleihe (Kfz-Anfahrt: Betriebshof Wagnergasse, 99423 Weimar)

  • Im Zuge der Ausleihe ist eine Kaution i. H. v. 500,00 € in der Kasse des WZV Weimar während der Kassenzeiten
    Mo – Do 08:00 Uhr – 11:30 Uhr und 12:30 Uhr – 14:00 Uhr
    Fr 08:00 Uhr – 11:30 Uhr
    zu hinterlegen. Dies kann durch Barzahlung oder durch EC-Karten-Zahlung (keine Kreditkarten!) unter Eingabe der PIN erfolgen. Nach Rückgabe des entliehenen Gerätes wird die Kaution mit der auf der Grundlage der Ausleihzeit und der Trinkwasserentnahme ermittelten Entgeltschuld – im Falle einer Beschädigung des entliehenen Gerätes auch mit der Schadensersatzforderung – verrechnet.
  • Zwischen dem WZV Weimar und dem Entleiher wird ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen, in dem die Rechte und Pflichten der Parteien festgeschrieben sind; außerdem wird dort der Zählerstand zum Zeitpunkt der Übergabe dokumentiert. Der Entleiher erhält eine Durchschrift des Vertrages; im Zuge der Ausgabe des Gerätes erhält der Entleiher u. a. ein „Merkblatt für die Wasserentnahme aus Hydranten“ mit Hinweisen zur Bedienung und Nutzung, die unbedingt zu beachten sind. Die Nutzung von beim WZV Weimar entliehenen Geräten ist nur im Versorgungsgebiet des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar zulässig; Zählerstandrohre anderer Wasserversorger dürfen im Versorgungsgebiet des WZV Weimar nicht eingesetzt werden!
  • Die gewünschte Bereitstellung eines Zählerstandrohres mit C-Schlauchkupplung (passend für Feuerwehrschläuche der Größe „C“) – bedarf in jedem Falle der vorherigen telefonischen Abstimmung zum Einsatzort (Tel. 03643/7444-0); unsererseits muss geprüft werden, ob das jeweilige Versorgungsnetz ausreichend leistungsfähig ist.
  • Schlauchleitungen zur Überleitung des Trinkwassers zum Ort des Bedarfs sowie „Schlauchbrücken“ zur Sicherung derartiger Schläuche vor Verkehrslasten können vom WZV Weimar nicht bereitgestellt werden.
  • Die maximale Ausleihfrist beträgt drei Monate. Sofern der Bedarf über diese Zeit hinaus besteht, muss das entliehene Gerät zurück gegeben und nach Hinterlegung einer weiteren Kaution gleichzeitig ein neuer Vertrag – dann Aushändigung eines „neuen“ Gerätes – abgeschlossen werden.
  • Die Preise können dem aktuellen Preisverzeichnis des WZV Weimar entnommen werden.
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  • Die Rückgabe von Gerät und Betätigungsschlüssel ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo – Do 08:00 Uhr – 11:30 Uhr und 12:30 Uhr – 15:00 Uhr
    Fr 08:00 Uhr – 11:30 Uhr und 12:30 Uhr – 13:00 Uhr
  • Bei der Rückgabe nimmt der Vertreter des WZV Weimar eine Sichtprüfung im Hinblick auf augenscheinlich erkennbare Beschädigungen vor. Das Ergebnis dieser Kontrolle sowie Gerätenummer, Zählerstand und Rückgabedatum werden in einem Rückgabeprotokoll festgehalten, das von beiden Parteien unterschrieben wird und von dem der Entleiher eine Durchschrift erhält.
  • Im Zuge der Rückgabe teilen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung zur Überweisung eines nach Verrechnung von Kaution und Entgeltschuld etwaig verbleibenden Guthabens mit.
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