Preisverzeichnis des Wasserversorgungszweckverbands Weimar ab 01/2026
(gültig ab 01.01.2026 für alle ab diesem Tag erbrachten Lieferungen und Leistungen)
– öffentlich bekannt gemacht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 51 + 52/2025 vom 22.12.2025 –
1. Grund- und Mengenpreise für die Vorhaltung und Lieferung von Trinkwasser an Tarifkunden
- Der verbrauchsabhängige Mengenpreis beträgt netto 1,89 €/m3, brutto 2,0223 €/m3 (incl. 7 % MwSt.).
- Die zählergrößenabhängigen Grundpreise sind in folgender Übersicht dargestellt:
| 1 | 2 | 3 | 4 |
|---|---|---|---|
| Zählergröße | |||
| Nenndurchfluss Qn nach EWG 75/33 | Dauerdurchfluss Q3 nach MID 2004/22/EG | Grundpreis netto €/Monat | Grundpreis brutto (incl. 7% MWSt.) €/Monat |
| bis 2,5 | bis 4 | 17,00 | 18,19 |
| 6 | 10 | 119,00 | 127,33 |
| 10 | 16 | 221,00 | 236,47 |
| 15 | 25 | 374,00 | 400,18 |
| 40 | 63 | 1.020,00 | 1.091,40 |
| 60 | 100 | 1.649,00 | 1.764,43 |
| 150 | 250 | 4.199,00 | 4.492,93 |
- Haupt- und Nebenzähler von Verbundwasserzählern werden als separate Zähler nach den obenstehenden Preisregelungen behandelt.
- Die Abrechnung des Grundpreises erfolgt tagesbezogen als 1/365 des 12fachen Monatssatzes.
- Der Zählerstandrohr-Grundpreis beträgt netto 8,00 €/Kalendertag, brutto 8,56 €/Kalendertag (incl. 7 % MWSt.) .
- Bei der Abrechnung werden zunächst alle Netto-Teilbeträge errechnet und sodann addiert. Abschließend erfolgt die Hinzurechnung der Mehrwertsteuer.
2. Hausanschlusskostenerstattung
2.1 Pauschalen für die Herstellung von Neuanschlüssen (§ 10 Abs. 4 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 4.2. der „Ergänzenden Bestimmungen…“)
- Grundbetrag: netto 3.100,00 Euro/Anschluss, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 3.317,00 Euro/Anschluss
- Rohrgraben (offene Bauweise) oder Rohrkanal (unterirdischer Vortrieb): netto 235,00 Euro/lfd. Meter, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 251,45 Euro/lfd. Meter
- Oberflächenaufbruch (befestigte Oberflächen): netto 40,00 Euro/lfd. Meter Trassenlänge, brutto (incl.7 % MWSt.) somit 42,80 Euro/lfd. Meter Trassenlänge
- Oberflächenwiederherstellung (befestigte Oberflächen): netto 255,00 Euro/lfd. Meter Trassenlänge, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 272,85 Euro/lfd. Meter Trassenlänge
- Wanddurchführung: netto 560,00 €/Stück, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 599,20 €/Stück
- Rohrverlegung (Schutz- und Medienrohr): netto 15,00 Euro/lfd. Meter, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 16,05 Euro/lfd. Meter
2.2 Pauschalen für die Erneuerung der nichtöffentlichen Abschnitte von „Altanschlüssen“ (§ 10 Abs. 3 und Abs. 6 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 4.3. der „Ergänzenden Bestimmungen …“)
- Grundbetrag: netto 400,00 Euro/Anschluss, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 428,00 Euro/Anschluss
- Die Pauschalen für Rohrgraben/Rohrkanal, Oberflächenaufbruch (befestigte Flächen), Oberflächenwiederherstellung (befestigte Flächen), Wanddurchführung und Rohrverlegung entsprechen den entsprechenden Pauschalen gemäß 2.1.
3. Sonstige Pauschalpreise
- Kostenpauschale bei Vernachlässigung der Mitteilungspflicht (§ 2 Abs. 2 AVBWasserV V. m. Ziffer 1.6. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 68,00 Euro/Vorfall
- Pauschale für die Absperrung bzw. die Wiederinbetriebsetzung (§ 13 Abs. 3 AVBWasserV V. m. Ziffer 7.1. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – netto 52,00 Euro/Handlung, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 55,64 Euro/Handlung
- Pauschale für vergebliche Wege (§ 13 AVBWasserV V. m. Ziffer 7.2. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 72,00 Euro/vergeblicher Weg
- Pauschale für die Beschädigung der Messeinrichtungen (§ 18 Abs. 3 AVBWasserV V. m. Ziffer 10.2. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) bei Ausführung der Arbeiten zur Wechselung
- während der Regelarbeitszeit:
- netto 160,00 Euro/Hauswasserzähler,
- brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 171,20 Euro/Hauswasserzähler
-
- an Werktagen außerhalb der Regelarbeitszeit:
- netto 190,00 Euro/Hauswasserzähler,
- brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 203,30 Euro/Hauswasserzähler
-
- an Sonntagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind:
- netto 215,00 Euro/Hauswasserzähler,
- brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 230,05 Euro/Hauswasserzähler
-
- an gesetzlichen Feiertagen:
- netto 380,00 Euro/Hauswasserzähler,
- brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 406,60 Euro/Hauswasserzähler
- Kostenpauschale für Desinfektionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der illegalen Nutzung von Fremdstandrohren (§ 22 AVBWasserV V. m. Ziffer 12.4. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 180,00 Euro/Maßnahme
- pauschaler Verzugsschaden aus Inkassogang (§ 27 AVBWasserV V. m. Ziffer 14.4. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 52,00 Euro/Vorgang
- pauschale Mahnkosten (§ 27 Abs. 2 AVBWasserV V. m. Ziffer 14.3. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 6,55 Euro/Mahnung
- Pauschale für die Erstellung einer Rechnungskorrektur in Folge eines nichtgemeldeten Zählerstandes oder der Übermittlung eines falschen Zählerstandes (§ 20 Abs. 1 AVBWasserV V. m. Ziffer 12.4. und 12.5. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 23,00 Euro/Vorgang
- Pauschale für die Erstellung einer Zwischenabrechnung abweichend vom Abrechnungszeitraum (§ 24 Abs. 1 AVBWasserV V. m. Ziffer 14.1. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – netto 12,00 Euro/Handlung, brutto (incl. 19 % MWSt.) somit 14,28 Euro/Vorgang
- Pauschale für die Einstellung der Versorgung (§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 14.5. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz):
- bei Ausführung während der Regelarbeitszeit:
- 52,00 Euro/Sperrvorgang
-
- bei Ausführung an Werktagen außerhalb der Regelarbeitszeit:
- 63,00 Euro/Sperrvorgang
-
- bei Ausführung an Sonntagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind:
- 70,00 Euro/Sperrvorgang
-
- bei Ausführung an gesetzlichen Feiertagen:
- 120,00 Euro/Sperrvorgang
- Pauschale für die beantragte Wiederaufnahme der Versorgung (§ 33 Abs. 3 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 14.6. der „Ergänzenden Bestimmungen …“): Es gelten die für die Versorgungseinstellung festgesetzten Pauschalen als Nettosätze; hinzu kommt jedoch die Mehrwertsteuer in ihrer gesetzlich bestimmten Höhe von derzeit 7 %. Es gelten somit folgende Pauschalen:
- bei Ausführung während der Regelarbeitszeit:
- netto 52,00 Euro/Entsperrung,
- brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 55,64 Euro/Entsperrung
-
- bei Ausführung an Werktagen außerhalb der Regelarbeitszeit:
- netto 63,00 Euro/Entsperrung,
- brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 67,41 Euro/Entsperrung
-
- bei Ausführung an Sonntagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind:
- netto 70,00 Euro/Entsperrung,
- brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 74,90 Euro/Entsperrung
-
- bei Ausführung an gesetzlichen Feiertagen:
- netto 120,00 Euro/Entsperrung,
- brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 128,40 Euro/Entsperrung
Weimar, 03.12.2025
Wasserversorgungszweckverband Weimar
Peter Kleine
Verbandsvorsitzender
Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar hatte am 03.12.2025 mit Beschluss Nr. 08/2025/VV beschlossen, dass eine Änderung des Preisverzeichnisses des WZV Weimar hinsichtlich der Pauschalen für die Herstellung von Hausanschlüssen (Pkt. 2 des Preisverzeichnisses) sowie die sonstigen Pauschalpreise (Pkt. 3 des Preisverzeichnisses) ab 01.01.2026 vorgenommen wird.
Gleichzeitig wurde der Verbandsvorsitzende beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung des kompletten Preisverzeichnisses in seiner geänderten Form zu veranlassen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 51 + 52/2025 vom 22.12.2025.
Preisverzeichnis des Wasserversorgungs- zweckverbands Weimar ab 01/2026
(gültig ab 01.01.2026 für alle ab diesem Tag erbrachten Lieferungen und Leistungen)
– öffentlich bekannt gemacht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 51/52 vom 22.12.2025 –
1. Grund- und Mengenpreise für die Vorhaltung und Lieferung von Trinkwasser an Tarifkunden
- Der verbrauchsabhängige Mengenpreis beträgt netto 1,89 €/m3, brutto 2,0223 €/m3 (incl. 7 % MwSt.).
- Die zählergrößenabhängigen Grundpreise sind in folgender Übersicht dargestellt:
| Nenndurchfluss Qn nach EWG 75/33 | Dauerdurchfluss Q3 nach MID 2004/22/EG | Grundpreis netto €/Monat | Grundpreis brutto (incl. 7% MWSt.) €/Monat |
|---|---|---|---|
| bis 2,5 | bis 4 | 17,00 | 18,19 |
| 6 | 10 | 119,00 | 127,33 |
| 10 | 16 | 221,00 | 236,47 |
| 15 | 25 | 374,00 | 400,18 |
| 40 | 63 | 1020,00 | 1091,40 |
| 60 | 100 | 1649,00 | 1764,43 |
| 150 | 250 | 4199,00 | 4492,93 |
- Haupt- und Nebenzähler von Verbundwasserzählern werden als separate Zähler nach den obenstehenden Preisregelungen behandelt.
- Die Abrechnung des Grundpreises erfolgt tagesbezogen als 1/365 des 12fachen Monatssatzes.
- Der Zählerstandrohr-Grundpreis beträgt netto 8,00 €/Kalendertag, brutto 8,56 €/Kalendertag (incl. 7 % MWSt.) .
- Bei der Abrechnung werden zunächst alle Netto-Teilbeträge errechnet und sodann addiert. Abschließend erfolgt die Hinzurechnung der Mehrwertsteuer.
2. Hausanschlusskostenerstattung
2.1 Pauschalen für die Herstellung von Neuanschlüssen (§ 10 Abs. 4 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 4.2. der „Ergänzenden Bestimmungen…“)
- Grundbetrag: netto 3.100,00 Euro/Anschluss, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 3.317,00 Euro/Anschluss
- Rohrgraben (offene Bauweise) oder Rohrkanal (unterirdischer Vortrieb): netto 235,00 Euro/lfd. Meter, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 251,45 Euro/lfd. Meter
- Oberflächenaufbruch (befestigte Oberflächen): netto 40,00 Euro/lfd. Meter Trassenlänge, brutto (incl.7 % MWSt.) somit 42,80 Euro/lfd. Meter Trassenlänge
- Oberflächenwiederherstellung (befestigte Oberflächen): netto 255,00 Euro/lfd. Meter Trassenlänge, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 272,85 Euro/lfd. Meter Trassenlänge
- Wanddurchführung: netto 560,00 €/Stück, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 599,20 €/Stück
- Rohrverlegung (Schutz- und Medienrohr): netto 15,00 Euro/lfd. Meter, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 16,05 Euro/lfd. Meter
2.2 Pauschalen für die Erneuerung der nichtöffentlichen Abschnitte von „Altanschlüssen“ (§ 10 Abs. 3 und Abs. 6 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 4.3. der „Ergänzenden Bestimmungen …“)
- Grundbetrag: netto 400,00 Euro/Anschluss, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 428,00 Euro/Anschluss
- Die Pauschalen für Rohrgraben/Rohrkanal, Oberflächenaufbruch (befestigte Flächen), Oberflächenwiederherstellung (befestigte Flächen), Wanddurchführung und Rohrverlegung entsprechen den entsprechenden Pauschalen gemäß 2.1.
3. Sonstige Pauschalpreise
- Kostenpauschale bei Vernachlässigung der Mitteilungspflicht (§ 2 Abs. 2 AVBWasserV V. m. Ziffer 1.6. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 68,00 Euro/Vorfall
- Pauschale für die Absperrung bzw. die Wiederinbetriebsetzung (§ 13 Abs. 3 AVBWasserV V. m. Ziffer 7.1. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – netto 52,00 Euro/Handlung, brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 55,64 Euro/Handlung
- Pauschale für vergebliche Wege (§ 13 AVBWasserV V. m. Ziffer 7.2. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 72,00 Euro/vergeblicher Weg
- Pauschale für die Beschädigung der Messeinrichtungen (§ 18 Abs. 3 AVBWasserV V. m. Ziffer 10.2. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) bei Ausführung der Arbeiten zur Wechselung
- während der Regelarbeitszeit:
- netto 160,00 Euro/Hauswasserzähler,
- brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 171,20 Euro/Hauswasserzähler
-
- an Werktagen außerhalb der Regelarbeitszeit:
- netto 190,00 Euro/Hauswasserzähler,
- brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 203,30 Euro/Hauswasserzähler
-
- an Sonntagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind:
- netto 215,00 Euro/Hauswasserzähler,
- brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 230,05 Euro/Hauswasserzähler
-
- an gesetzlichen Feiertagen:
- netto 380,00 Euro/Hauswasserzähler,
- brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 406,60 Euro/Hauswasserzähler
- Kostenpauschale für Desinfektionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der illegalen Nutzung von Fremdstandrohren (§ 22 AVBWasserV V. m. Ziffer 12.4. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 180,00 Euro/Maßnahme
- pauschaler Verzugsschaden aus Inkassogang (§ 27 AVBWasserV V. m. Ziffer 14.4. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 52,00 Euro/Vorgang
- pauschale Mahnkosten (§ 27 Abs. 2 AVBWasserV V. m. Ziffer 14.3. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 6,55 Euro/Mahnung
- Pauschale für die Erstellung einer Rechnungskorrektur in Folge eines nichtgemeldeten Zählerstandes oder der Übermittlung eines falschen Zählerstandes (§ 20 Abs. 1 AVBWasserV V. m. Ziffer 12.4. und 12.5. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz): 23,00 Euro/Vorgang
- Pauschale für die Erstellung einer Zwischenabrechnung abweichend vom Abrechnungszeitraum (§ 24 Abs. 1 AVBWasserV V. m. Ziffer 14.1. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – netto 12,00 Euro/Handlung, brutto (incl. 19 % MWSt.) somit 14,28 Euro/Vorgang
- Pauschale für die Einstellung der Versorgung (§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 14.5. der „Ergänzenden Bestimmungen …“) – mehrwertsteuerfrei (da Schadenersatz):
- bei Ausführung während der Regelarbeitszeit:
- 52,00 Euro/Sperrvorgang
-
- bei Ausführung an Werktagen außerhalb der Regelarbeitszeit:
- 63,00 Euro/Sperrvorgang
-
- bei Ausführung an Sonntagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind:
- 70,00 Euro/Sperrvorgang
-
- bei Ausführung an gesetzlichen Feiertagen:
- 120,00 Euro/Sperrvorgang
- Pauschale für die beantragte Wiederaufnahme der Versorgung (§ 33 Abs. 3 AVBWasserV i. V. m. Ziffer 14.6. der „Ergänzenden Bestimmungen …“): Es gelten die für die Versorgungseinstellung festgesetzten Pauschalen als Nettosätze; hinzu kommt jedoch die Mehrwertsteuer in ihrer gesetzlich bestimmten Höhe von derzeit 7 %. Es gelten somit folgende Pauschalen:
- bei Ausführung während der Regelarbeitszeit:
- netto 52,00 Euro/Entsperrung,
- brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 55,64 Euro/Entsperrung
-
- bei Ausführung an Werktagen außerhalb der Regelarbeitszeit
- netto 63,00 Euro/Entsperrung,
- brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 67,41 Euro/Entsperrung
-
- bei Ausführung an Sonntagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind:
- netto 70,00 Euro/Entsperrung,
- brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 74,90 Euro/Entsperrung
-
- bei Ausführung an gesetzlichen Feiertagen:
- netto 120,00 Euro/Entsperrung,
- brutto (incl. 7 % MWSt.) somit 128,40 Euro/Entsperrung
Weimar, 03.12.2025
Wasserversorgungszweckverband Weimar
Peter Kleine
Verbandsvorsitzender
Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar hatte am 03.12.2025 mit Beschluss Nr. 08/2025/VV beschlossen, dass eine Änderung des Preisverzeichnisses des WZV Weimar hinsichtlich der Pauschalen für die Herstellung von Hausanschlüssen (Pkt. 2 des Preisverzeichnisses) sowie die sonstigen Pauschalpreise (Pkt. 3 des Preisverzeichnisses) ab 01.01.2026 vorgenommen wird.
Gleichzeitig wurde der Verbandsvorsitzende beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung des kompletten Preisverzeichnisses in seiner geänderten Form zu veranlassen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 51/52 vom 22.12.2025.





