Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen bis zum 12.01.2026 alte Bleileitungen (vor und hinter der Wasserzähleinrichtung) ausgetauscht oder stillgelegt werden. Blei ist ein Schwermetall und gilt auch in sehr niedrigen Aufnahmemengen als gesundheitsgefährdend. Der niedrige Grenzwert von maximal 10 µg/L kann von Trinkwasser, das durch Bleirohre fließt, in der Regel nicht eingehalten werden. Darüber hinaus senkt die TrinkwV 2023 die bestehenden Grenzwerte für die Schwermetalle Chrom und Arsen zeitlich versetzt ab. In unserem Verbandsgebiet sind keine Wasserleitungen aus Blei mehr vorhanden, einzelne noch verbliebene Blei-Hausanschlüsse werden zum Austausch aufgefordert. Für den Leitungsteil ab der Wasserzähleinrichtung ist der Eigentümer der Immobilie verantwortlich und sollte sich frühzeitig mit der Rekonstruktion an einen Installateur (Eintragung im Installateurverzeichnis erforderlich) wenden.
So können Sie freigelegte Bleirohre in Ihrer Hausinstallation erkennen:
– Bleileitungen haben keine verschraubten Verbindungen, sie wurden immer gelötet und diese Lötstellen sehen „wulstig“ aus,
– Bleileitungen wurden gerne in geschwungenen oder weiten Bögen verlegt, Winkelstück aus Blei gibt es nicht,
– nicht gestrichene Bleirohre sind silbergrau, nicht magnetisch und der Durchmesser kann variieren,
– Blei ist ein weiches Material und lässt sich leicht z.B. mit einer Münze einritzen, der Ritz erscheint silbrig,
– klopfen Sie mit einem metallischen Gegenstand gegen ein Bleirohr, ertönt ein dumpfes Geräusch.
Im Zweifel lassen Sie Ihre Hausinstallation von einem eingetragenen Installateur überprüfen.
Betroffen Kunden und Anschlussnehmer im Versorgungsbereich wurden persönlich angeschrieben. Mieter wurden per Postwurfsendung informiert. Wer sich bislang noch nicht beim WZV gemeldet hat, möge dies bitte umgehend tun, um eine Versorgungseinschränkung zu vermeiden.





