Hinweise zur Zählerstandserfassung
Die Zählerstandserfassung erfolgt zum Zweck der Jahresverbrauchsabrechnung jährlich nur im Zeitraum Ende November bis Anfang Januar. In dieser Zeit ist auch unser Online-Portal zugänglich.
Sie haben vom Wasserversorgungszweckverband Weimar (WZV Weimar) eine Ablesekarte zur Selbstablesung Ihres Wasserzählers erhalten? Dann übermitteln Sie uns den Zählerstand über unsere Internetseite oder mittels Ablesekarte per Post. Bitte beachten Sie die auf der Ablesekarte angegebene Rücksendefrist. Es erfolgt eine maschinelle Verarbeitung der Zählerstände. Aus diesem Grund können keine Daten per Telefon, Fax oder E-Mail angenommen werden. Nutzen Sie ausschließlich die angegebenen Übermittlungswege.
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