Trinkwasseranalysen

Das in unserem Verbandsgebiet zur Verteilung gelangende Trinkwasser unterliegt strengsten Qualitätsanforderungen, deren Einhaltung ständig kontrolliert wird: In der auf EU-Recht basierenden deutschen Trinkwasserverordnung – letztmalig im Juni 2023 novelliert – sind u. a. die Häufigkeit der Probenentnahme, der Umfang der Untersuchungen sowie die Grenzwerte bezüglich der zu untersuchenden Parameter detailliert vorgeschrieben. Die Untersuchung des Trinkwassers erfolgt durch ein vom Wasserversorgungszweckverband Weimar beauftragtes unabhängiges akkreditiertes Institut, das über eine entsprechende staatliche Zulassung verfügen muss. Unabhängig davon prüfen die zuständigen Gesundheitsämter sowohl die Einhaltung der Qualitätsvorschriften als auch den Zustand der der Trinkwasserversorgung dienenden Systeme.

Aus jeder neu verlegten Haupt- und Versorgungsleitung wird vom zuständigen Gesundheitsamt eine Wasserprobe entnommen und nachfolgend untersucht; die Inbetriebnahme erfolgt erst nach Erteilung der „amtsärzlichen Leitungsfreigabe“. Auch den Inhalt der Hochbehälter-Speicherkammern lässt der Wasserversorgungszweckverband Weimar nach der turnusmäßigen Reinigung, die durch unsere Mitarbeiter in der Regel einmal pro Jahr vorgenommen wird, im Hinblick auf die Unbedenklichkeit des Wassers prüfen: Erst nachdem das Prüflabor schriftlich bestätigt hat, dass die Qualitätsanforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllt sind, erfolgt die Wiederinbetriebnahme.

Im Auswahlmenü „Trinkwasseranalysen“ oder im Anschluß an diesen Text, können Sie die Vollanalysen der verschiedenen in unserem Versorgungsgebiet zur Verteilung gelangenden Wässer aufrufen und auch die Härtebereiche – wichtig für die korrekte Dosierung der Waschmittel – sowie die dem Trinkwasser im Zuge seiner Aufbereitung zugesetzten Stoffe – selbstverständlich verwenden wir nur gemäß Trinkwasserverordnung zugelassene Stoffe – ortslagenbezogen in Erfahrung bringen.

Trinkwasseranalysen

Das in unserem Verbandsgebiet zur Verteilung gelangende Trinkwasser unterliegt strengsten Qualitätsanforderungen, deren Einhaltung ständig kontrolliert wird: In der auf EU-Recht basierenden deutschen Trinkwasserverordnung – letztmalig im Juni 2023 novelliert – sind u. a. die Häufigkeit der Probenentnahme, der Umfang der Untersuchungen sowie die Grenzwerte bezüglich der zu untersuchenden Parameter detailliert vorgeschrieben. Die Untersuchung des Trinkwassers erfolgt durch ein vom Wasserversorgungszweckverband Weimar beauftragtes unabhängiges akkreditiertes Institut, das über eine entsprechende staatliche Zulassung verfügen muss. Unabhängig davon prüfen die zuständigen Gesundheitsämter sowohl die Einhaltung der Qualitätsvorschriften als auch den Zustand der der Trinkwasserversorgung dienenden Systeme.

Aus jeder neu verlegten Haupt- und Versorgungsleitung wird vom zuständigen Gesundheitsamt eine Wasserprobe entnommen und nachfolgend untersucht; die Inbetriebnahme erfolgt erst nach Erteilung der „amtsärzlichen Leitungsfreigabe“. Auch den Inhalt der Hochbehälter-Speicherkammern lässt der Wasserversorgungszweckverband Weimar nach der turnusmäßigen Reinigung, die durch unsere Mitarbeiter in der Regel einmal pro Jahr vorgenommen wird, im Hinblick auf die Unbedenklichkeit des Wassers prüfen: Erst nachdem das Prüflabor schriftlich bestätigt hat, dass die Qualitätsanforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllt sind, erfolgt die Wiederinbetriebnahme.

Im Auswahlmenü „Trinkwasseranalysen“ und im Anschluß an diesen Text, können Sie die Vollanalysen der verschiedenen in unserem Versorgungsgebiet zur Verteilung gelangenden Wässer aufrufen und auch die Härtebereiche – wichtig für die korrekte Dosierung der Waschmittel – sowie die dem Trinkwasser im Zuge seiner Aufbereitung zugesetzten Stoffe – selbstverständlich verwenden wir nur gemäß Trinkwasserverordnung zugelassene Stoffe – ortslagenbezogen in Erfahrung bringen.

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